Verhalten bei Waldbrandwarnstufen
Wichtige Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Brandenburgischen Innenministeriums.
Es gibt fünf Stufen:
0 - Keine Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe I - Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe II - Erhöhte Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe III - Hohe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe IV - Höchste Waldbrandgefahr
Verhalten:
Der Umgang mit Feuer, offenem Licht, das Grillen und das Rauchen sind ganzjährig verboten. Ausnahmen sind die von den Forstbehörden genehmigten Grill- und Feuerplätze.
Ab Waldbrandwarnstufe III können die Forstbehörden die Zugänge zu den Wäldern sperren. Dies gilt in der Regel nicht für Badeseen und andere Erholungseinrichtungen.
Das Befahren von Wäldern mit KFZ ist ganzjährig verboten. Zufahrtswege zum Wald müssen z. Bsp. für die Feuerwehr frei gehalten werden. KFZ dürfen im Wald nur auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Außerdem dürfen KFZ im Wald und in Waldnähe nicht auf trockenen Grasflächen oder ähnlichen Flächen abgestellt werden.
Grundsätzlich gilt: Jeher höher die Waldbrandwarnstufe, umso mehr Vorsicht und Aufmerksamkeit ist geboten, um Wald- oder Feldbrände zu vermeiden!
Schützen Sie sich und unsere Wälder. Melden Sie Rauchsäulen oder ähnliches sofort an die 112 !