Brandschutzhinweise
In loser Folge geben wir Ihnen hier Hinweise zu Belangen des Brandschutzes.
Holzfeuer und Abbrennen von Grasflächen
Im Frühjahr ist mit beginnender Trockenheit im März und April die Brandgefahr bei Wiesen und Wäldern am größten. Ursache dafür sind die trockenen Gräser vom Vorjahr, die sehr leicht entzündbar sind und sehr schnell verbrennen. Es kann bei mäßigem Wind ( 4m\s) bereits zu einem Lauffeuer kommen, welches auch vom Nachbarzaun eher selten aufgehalten wird. Diese hohe Brandgefahr besteht, bis die neue Vegetation gewachsen ist; sie ist eigentlich größer als im Hochsommer. Das Verbrennen von Laub und Gras macht keinen Sinn, ist nicht erlaubt, führt zu einer zusätzlichen Belastung der Umwelt mit Rauch und CO2 und der Beziehungen zur Nachbarschaft. Auch hier könnte jeder Gartennutzer seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Dazu kommt eventuell noch ein Feuerwehreinsatz, der dann für den Verursacher mit "mehreren 100" € kostenpflichtig ist.
- Weihnachten und Silvester - die Zeit der Lichter und der Wohnungsbrände -
Der Schein von echten Kerzen auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum ist sehr romantisch, hat aber auch seine Tücken. Jedes Jahr entstehen in den Wochen um Weihnachten mehr als 20 000 Brände. Hier unsere Tipps damit es ein frohes Fest und keine „schöne Bescherung “ wird. Streichhölzer und Feuerzeuge sollten für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden. Kerzen nur im Kerzenhalter anzünden und nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Im unteren Bereich sind sie oft mit einer brennbaren Dekoration versehen, daher Kerzen immer rechtzeitig auswechseln. Vorsicht, manche Kerzenhalter zerfallen leicht und sind nicht immer standsicher. Über der Flamme herrschen Temperaturen bis zu 750 °C, da klappt es auch mit der Tischdecke. Für Gestecke feuerfeste Unterlagen verwenden wie z.B. Metall- oder Keramikteller. In Haushalten mit Kindern möglichst nur elektrische Lichterketten verwenden. Vorsicht, kleinere Kinder schrauben auch schon mal eine Kerze heraus und greifen in die Fassung. Ein trockener Weihnachtsbaum benötigt etwa 30 Sekunden Brennzeit, danach kann das gesamte Wohnzimmer im Vollbrand stehen und ist nicht mehr zu betreten. Löschversuche scheitern dann bereits durch die Rauchentwicklung. Durch die vielen Kunststoffe in Teppichen, Laminaten, Panelen und Möbeln ist Brandrauch stark giftig. Wenige Atemzüge können tödlich sein. Bei einem Brand also erst den Feuerwehrnotruf 112 wählen und dann eventuell Löschversuche mit Wassereimer oder Pulverlöscher unternehmen. Wenn das Feuer durch starke Rauchentwicklung nicht mehr zu sehen ist, Türen und Fenster schließen, das Gebäude räumen und die Feuerwehr erwarten. Oft geht viel Zeit verloren, weil die Betroffenen zuerst versuchen, den Brand selbst zu löschen. Über den Notruf erreichen Sie kostenfrei die Leistelle der Feuerwehr des Landkreises. Diese hat nicht immer sofort freie Leitungen und benötigt einige Informationen von Ihnen wie: Wer? Name des Anrufers Wo? Strasse, Ort Was? Art des Ereignisses- Sind Menschenleben in Gefahr? Ein Hinweis noch - nur die Leitstelle beendet das Gespräch. Handybenutzer können mit der 112 je nach Standort bei der Berliner Feuerwehr auflaufen. Auch dort benötigt man Informationen von Ihnen, wie z.B. dass Sie aus dem Landkreis Barnim anrufen, um Sie weiter zu verbinden. Auch wenn Sie in der Zwischenzeit selbst gelöscht haben, der Einsatz der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr ist nach wie vor kostenfrei. Rauchmelder in Kinderzimmern oder Treppenhäusern kosten nur 10 € und sind gute Investition in Ihre Sicherheit. Silvesterfeuerwerk Hier nur Feuerwerk aus dem Handel in Deutschland verwenden, nur dieses hat eine Zulassung. Böller aus anderen Ländern wie Polen sind nicht immer geprüft und haben zum Teil eine starke Sprengwirkung. Feuerwerk welches nur im Freien verwendet werden darf, verträgt sich garantiert nicht mit einem trockenen Weihnachtsbaum im Wohnzimmer. Wenn Kranz oder Baum gebrannt haben, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Die Police ersetzt auch Schäden, die durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, selbst ruinierte Weihnachtsgeschenke sind mitversichert. Die Wohngebäudeversicherung steht dagegen für Schäden gerade, die etwa durch Feuer am Gebäude entstehen, einschließlich der Aufräum- und Abbruchkosten. Aber vorsicht: Jeder sollte sich seine Versicherungspolice genau durchlesen, damit negative Erfahrungen im Nachhinein ausgeschlossen sind. Wurde ein Brand grob fahrlässig verursacht, erhält der Versicherte keinen Cent. Wir machen jederzeit Hausbesuche - 24h am Tag und 365 Tage im Jahr und dies, ohne 10,-€ im Quartal zu verlangen, aber zum Jahresende verzichten wir gern darauf.
Übrigens: Wenn Sie mal sehen wollen, wie schnell ein Weihnachtsbaum und x Sekunden später ein ganzes Zimmer brennt, klicken Sie HIER
Geben Sie doch vor dem Anschauen mal eine kleine Schätzung ab.